UN-BRK: Teilhabe der Mitarbeitenden fördern

Die Band-Werkstätte verfolgt intensiv und mit grosser Freude die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Der Stiftung sind die Teilhabe der Mitarbeitenden mit einer IV-Rente und die gleichzeitige gemeinsame Weiterentwicklung der Institution sehr wichtig.

Neben den Rechten bringt die UN-BRK auch Verantwortlichkeiten mit sich. Mit diesen Themen setzen sich die Betriebsmitarbeitenden auseinander und bringen schon jetzt viele positive Veränderungen für die Institution.

Betriebsmitarbeitenden-Kommission 

Seit mehreren Jahren wird auf jeder Gruppe mindestens einmal im Monat eine Gruppensitzung durchgeführt, deren Protokolle für alle zugänglich hinterlegt werden. Traktanden werden vorher gesammelt und von Seiten der Betriebsmitarbeitenden wie auch Gruppenleitungen besprochen.

Jede Gruppe stellt zwei Vertreterinnen und Vertreter für die Kommission der Betriebsmitarbeitenden (BMA-Kommission), welche die Interessen und Wünsche der Mitarbeitenden bearbeiten und bestenfalls umsetzen. Somit kommen alle Themen der Gruppen in die BMA-Kommission sowie umgekehrt die Themen der BMA-Kommission in die Gruppen. Damit ist vieles in Bewegung gekommen und es entstehen Partizipation, Weiterentwicklung sowie auch neue Herausforderungen und Verantwortlichkeiten.

Als Unterstützung für alle Mitarbeitenden führt die Band-Werkstätte regelmässig Inklusive Weiterbildungen zum Thema UN-BRK durch, um die Theorie, Ziele und Wirkung der UN-BRK verständlicher zu machen und besser in die Praxis umsetzen können.

Wir freuen uns auf diesen spannenden Weg zur mehr Selbständigkeit.

UN-BRK kurz erklärt 

Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention BRK, UN-BRK) wurde am 13. Dezember 2006 in New York von der Generalversammlung der UNO verabschiedet. Es ist am 3. Mai 2008 in Kraft getreten und zählt heute 175 Vertragsstaaten. Die UN-BRK wurde von der Schweiz am 15. April 2014 ratifiziert und ist am 15. Mai 2014 in Kraft getreten. Mit ihrem Beitritt zum Übereinkommen verpflichtet sich die Schweiz, Hindernisse zu beheben, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, sie gegen Diskriminierungen zu schützen und ihre Inklusion und ihre Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern.